Die Rechte des Kindes
Die Organisation der Vereinten Nationen (UN) verabschiedete 1989 die "Konvention über die Rechte des Kindes".
Deutschland stimmte dieser Kinderrechtskonvention 1992 zu.
Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen, wobei die folgende Nummerierung nicht jener der Artikel entspricht:
In den regelmäßig stattfindenden Morgen- und Mittagskreisen tauschen sich die Kinder aus. Hier schauen die Kinder, wer da ist und wer fehlt. Je nach Alter und Entwicklungsstand und je nach Interesse beteiligen sich die Kinder an Gesprächen, Diskussionen, Abstimmungen, aber auch an Spielen und Interaktionen.
Die Kinder haben die Möglichkeit, sich mitzuteilen, ihre Bedürfnisse zu äußern, darüber zu sprechen, was sie bewegt oder was sie erlebt haben. Die Kinder beziehen die Fachkräfte als Rat gebende Vertrauenspersonen ein. Hier finden wir gemeinsame Wege im Umgang mit Themen, die die Kinder bewegen. Aktivitäten werden geplant und Wünsche geäußert.
Unser Bild vom Kind
"Das Kind wird nicht Mensch, ein Kind ist Mensch."
(Janusz Korczak)
Kinder gestalten ihre Entwicklung und Bildung von Geburt an aktiv mit. Alles wesentliche Potenzial für die kindliche Entwicklung liegt im Kind selbst. Sie haben
einen inneren Antrieb sich weiterzuentwickeln. Kinder setzen sich ganzheitlich mit ihrer Umwelt auseinander, da bei ihnen die körperlichen, seelischen, geistigen und emotionalen Vorgänge noch
weitgehend ineinander übergehen.
Kinder sind "Forscher, Künstler, Konstrukteure" (Hans-Joachim Laewen) - Entdecker ihrer Umwelt. Sie sind aktive und kreative Gestalter, die von uns als eigene
Persönlichkeiten gesehen werden.
Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder orientiert sich in unserer Einrichtung am Entwicklungsstand des Kindes. Jedes Kind unterscheidet sich durch seine
Persönlichkeit und Individualität, durch Temeperament, Anlage, Stärken, Eigeninitiative und Entwicklungstempo. Frühkindliches Lernen findet im Wechselbezug zwischen Tätigkeit und Wahrnehmung
statt.
Für uns bedeutet dies, eine reizarme und anregungsreiche Umgebung zu schaffen, sowie eine möglichst innige, verlässliche Bindung an eine oder mehrere Bezugspersonen
zu ermöglichen.
Im freien Spiel erprobt, entdeckt und erforscht das Kind seine Umgebung. Gleichzeitig verarbeitet es Sinneseindrücke, Gefühle und Erlebtes. Unsere Spielmaterialien
regen durch ihren Aufforderungscharakter zum Spiel an. Sie sind dabei möglichst naturbelassen, um der kindlichen Phantasie Raum zu geben.
Unser Bild von einem Erzieher (m/w/d)
Wir möchten:
Der Schutzauftrag
Der Schutzauftrag nach §8a SGB VIII verpflichtet die Erzieher, die rechtlich vorgegebenen Handlungsabläufe zu befolgen. Dazu wurde gemeinsam mit dem Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen-Kiel eine Mappe angefertigt, welche auf Wunsch jederzeit einsehbar ist.
Der Bildungsauftrag
Die Leitlinien für den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen unterstützen die Fachkräfte, den Bildungsauftrag des Kindertagesstättengesetzes (§4 Abs. 1
Kindertagesstättengesetz - KiTaG) zu erfüllen.
Der Bildungsauftrag ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) des Bundes vorgegeben. Dort heißt es: "Die Aufgabe (der Kindertageseinrichtung) umfasst die
Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes." (§22 Abs. 2 SGB VIII).
Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. Als erste außerfamiliäre Bildungseinrichtung legen sie elementare Grundlagen für das weitere
Lernen.
Wir richten uns nach den sechs Bildungsbereichen der Bildungsleitlinien Schleswig-Holsteins:
Um eine adäquate Umsetzung des Bildungsauftrages dauerhaft in der Kindertageseinrichtung umsetzen zu können, nutzen wir regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote für die pädagogischen Fachkräfte sowie unterstützende und begleitende Fachberatung.