Wichtige Informationen

Wir sind der Überzeugung, dass klare Strukturen Kindern helfen, sich im Leben zurechtzufinden und ihnen einen sicheren Rahmen und Halt zu geben. Auch in der Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem pädagogischen Team ist das Einhalten von Absprachen und bestimmten Regeln für einen gelungenen Alltag wichtig.


Umgang mit Erkrankungen des Kindes

Im Interesse aller Kinder und des Gesundheitszustands des Betreuungspersonals dürfen Kinder, die erkrankt sind, die Einrichtung oder außerhalb stattfindende Aktivitäten während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Bei Nichtbeachtung ist das pädagogische Team oder der Vorstand nach Rücksprache mit den Eltern berechtigt, ein Kind vom Besuch für die Erkrankungsdauer auszuschließen.


Erkrankungen müssen dem pädagogischen Team zu Beginn des Kindergartentages bis spätestens zum Ende der Bringzeit möglichst unter Angabe des Krankheitsgrundes mitgeteilt werden. Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung sollte zwecks Planung ebenfalls angegeben werden. Leidet das Kind an einer ansteckenden/übertragbaren Krankheit, ist das pädagogische Team ebenfalls sofort zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder oder andere Bezugspersonen mit denen das Kind in Kontakt steht, an einer ansteckenden/übertragbaren Krankheit leiden. Das pädagogische Team oder der Vorstand können die Wiederzulassung des Kindes zum Besuch des Kindergartens von der Vorlage eines ärztlichen Attests abhängig machen.

 

Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, werden die Eltern umgehend vom pädagogischen Team informiert. Das Kind muss dann schnellstmöglich abgeholt werden. Daher müssen die Eltern während der Betreuungszeit uneingeschränkt erreichbar sein.

 

Bei folgender Symptomatik ist grundsätzlich von einer Erkrankung auszugehen, die das Kind am Besuch des Kindergartens hindert: Fieber über 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, krankheitstypisches Verhalten/offensichtliches Unwohlsein, Anzeichen einer typischen Kinderkrankheit, Bindehautentzündung.

Die Faustregeln zur Wiederaufnahme der Betreuung nach einer Erkrankung mit Fieber bei Erkältung, Husten, schweren Grippesymptomen etc. sind mindestens 24 Stunden beschwerdefrei ohne Hilfsmittel, bei Durchfallerkrankungen, Erbrechen etc. sollten es mindestens 48 Stunden sein.


Ist zu Beginn des Kindergartentages zweifelhaft, ob ein Kind krank ist, entscheidet das pädagogische Team über die Aufnahme des Kindes in die Betreuung.


Medikamente

Die Mitarbeiter/innen der Klimperkiste e.V. verabreichen grundsätzlich keine Medikamente in jeglicher Form. Hierzu berufen wir uns auf die Empfehlungen der Unfallkasse Nord in Schleswig-Holstein.


Erreichbarkeit der Eltern

Eine Erreichbarkeit der Eltern muss für die gesamte Betreuungszeit gewährleistet sein. Hierzu ist es unabdingbar, aktuelle Notfalltelefonnummern in der Einrichtung zu hinterlassen.


Angemessene Kleidung & Sonnenschutz

Da wir regelmäßig mit den Kindern in der Natur sind, brauchen die Kinder unbedingt jahreszeitlich angepasste und wetterentsprechende Kleidung. Die Verantwortung dafür liegt bei den Erziehungsberechtigten. Persönliche Wechselkleidung des Kindes kann in der Garderobe hinterlegt werden. Im Sommer gehört der ausreichende Sonnenschutz ebenso in die Verantwortung der Eltern. Die Kinder sollten dann (besonders an den Ausflugstagen) bereits eingecremt in die Einrichtung gebracht werden.


Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen beginnt mit der Übernahme und endet mit der Übergabe des Kindes an einen Sorgeberechtigten.


Aufnahme

Voraussetzung für eine Aufnahme eines Kindes ist die Übereinstimmung der Eltern mit der Konzeption unserer Einrichtung. Über die Aufnahme von Kindern entscheiden die in der Einrichtung angestellten MitarbeiterInnen.

 

Die Aufnahme in den Elementarbereich oder die Krippe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze u.a. unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung, der Warteliste, ob bereits Geschwisterkinder in der Einrichtung sind, der Zugehörigkeit der Familie zur Einrichtung und der sozialen, medizinischen und pädagogischen Situation und des Bedarfes des jeweiligen Kindes bzw. der jeweiligen Familie.

Da der Kindergarten als Elterninitiative auf die aktive Mitarbeit der Erziehungsberechtigten angewiesen ist, spielt auch deren Engagement eine Rolle bei der Platzvergabe.

Bei der Aufnahme in den Elementarbereich werden auch die Ausdauer beim Gehen und das "Windel-Frei-Sein" des Kindes bzw. deren Anzahl innerhalb der Elementargruppe berücksichtigt. Andernfalls würden wichtige Erlebnisse für den Rest der Kindergruppe in Gefahr geraten oder ganz ausfallen.

 

Die Eingewöhnung des Kindes erfolgt individuell nach Absprache mit den Eltern.


Kündigung

Die Kündigung von Verträgen zur Kindertagesstättenbetreuung ist in §5 Abs. 4 der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen und geförderte Tagespflege geregelt.

 

Die Kündigung des Kindergartenplatzes muss schriftlich gegenüber dem Elternvorstand erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende.

 


Eine Kündigung zum 31.05. und 30.06. eines Jahres ist ausgeschlossen, so dass erst wieder zum 31.07. gekündigt werden kann. Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet das zuständige Amt.