Die Rechte des Kindes

Die Organisation der Vereinten Nationen (UN) verabschiedete 1989 die "Konvention über die Rechte des Kindes". Deutschland stimmte dieser Kinderrechtskonvention 1992 zu.

Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen, wobei die folgende Nummerierung nicht jener der Artikel entspricht:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit.
  3. Das Recht auf Gesundheit.
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe im Katastrophenfall und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

In den regelmäßig stattfindenden Morgen- und Mittagskreisen tauschen sich die Kinder aus. Hier schauen die Kinder, wer da ist und wer fehlt. Je nach Alter und Entwicklungsstand und je nach Interesse beteiligen sich die Kinder an Gesprächen, Diskussionen, Abstimmungen, aber auch an Spielen und Interaktionen.

 

Die Kinder haben die Möglichkeit, sich mitzuteilen, ihre Bedürfnisse zu äußern, darüber zu sprechen, was sie bewegt oder was sie erlebt haben. Die Kinder beziehen die Fachkräfte als Rat gebende Vertrauenspersonen ein. Hier finden wir gemeinsame Wege im Umgang mit Themen, die die Kinder bewegen. Aktivitäten werden geplant und Wünsche geäußert.


Unser Bild vom Kind

"Das Kind wird nicht Mensch, ein Kind ist Mensch."

(Janusz Korczak)

Kinder gestalten ihre Entwicklung und Bildung von Geburt an aktiv mit. Alles wesentliche Potenzial für die kindliche Entwicklung liegt im Kind selbst. Sie haben einen inneren Antrieb sich weiterzuentwickeln. Kinder setzen sich ganzheitlich mit ihrer Umwelt auseinander, da bei ihnen die körperlichen, seelischen, geistigen und emotionalen Vorgänge noch weitgehend ineinander übergehen.

Kinder sind "Forscher, Künstler, Konstrukteure" (Hans-Joachim Laewen) - Entdecker ihrer Umwelt. Sie sind aktive und kreative Gestalter, die von uns als eigene Persönlichkeiten gesehen werden.

Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder orientiert sich in unserer Einrichtung am Entwicklungsstand des Kindes. Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität, durch Temeperament, Anlage, Stärken, Eigeninitiative und Entwicklungstempo. Frühkindliches Lernen findet im Wechselbezug zwischen Tätigkeit und Wahrnehmung statt.

Für uns bedeutet dies, eine reizarme und anregungsreiche Umgebung zu schaffen, sowie eine möglichst innige, verlässliche Bindung an eine oder mehrere Bezugspersonen zu ermöglichen.

Im freien Spiel erprobt, entdeckt und erforscht das Kind seine Umgebung. Gleichzeitig verarbeitet es Sinneseindrücke, Gefühle und Erlebtes. Unsere Spielmaterialien regen durch ihren Aufforderungscharakter zum Spiel an. Sie sind dabei möglichst naturbelassen, um der kindlichen Phantasie Raum zu geben.

Unser Bild von einem Erzieher (m/w/d)

Wir möchten:

  • Impuls gebend tätig sein, die kindliche Neugier wecken
  • die Selbstorganisation des Kindes fördern, z.B. vorrangig eigenständige Erkundungen ermöglichen
  • die Interaktion zwischen Menschen fördern
  • die Kommunikation allgemein und Sprache insbesondere anregen
  • die emotionale Entwicklung unterstützen
  • das Selbstvertrauen stärken
  • motorische Fähigkeiten (Anspannung und Entspannung) stärken
  • die Kinder musisch bilden
  • die Entwicklung eines Körperbewusstseins ermöglichen
  • Naturbegegnungen ermöglichen
  • mathematisches Verständnis (z.B. durch Forschen in Alltagshandlungen) ausbauen
  • ästethische Bildung, Kunst und Kultur einbringen
  • Gruppenregeln, Rituale und Strukturen vermitteln
  • intensive Sinneserfahrungen ermöglichen, z.B. durch besonderes Material (ausprobieren, nachahmen, "be-greifen")

Der Schutzauftrag

Der Schutzauftrag nach §8a SGB VIII verpflichtet die Erzieher, die rechtlich vorgegebenen Handlungsabläufe zu befolgen. Dazu wurde gemeinsam mit dem Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen-Kiel eine Mappe angefertigt, welche auf Wunsch jederzeit einsehbar ist.

Der Bildungsauftrag

Die Leitlinien für den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen unterstützen die Fachkräfte, den Bildungsauftrag des Kindertagesstättengesetzes (§4 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz - KiTaG) zu erfüllen.

Der Bildungsauftrag ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) des Bundes vorgegeben. Dort heißt es: "Die Aufgabe (der Kindertageseinrichtung) umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes." (§22 Abs. 2 SGB VIII).

Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. Als erste außerfamiliäre Bildungseinrichtung legen sie elementare Grundlagen für das weitere Lernen.

 

Wir richten uns nach den sechs Bildungsbereichen der Bildungsleitlinien Schleswig-Holsteins:

  • Körper, Gesundheit und Bewegung
  • Sprache(n), Zeichen/Schrift und Kommunikation
  • Mathematik, Naturwissenschaft und Technik
  • Kultur, Gesellschaft und Politik
  • Religion, Ethik und Philosophie
  • Musisch-ästhetische Bildung und Medien

Um eine adäquate Umsetzung des Bildungsauftrages dauerhaft in der Kindertageseinrichtung umsetzen zu können, nutzen wir regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote für die pädagogischen Fachkräfte sowie unterstützende und begleitende Fachberatung.